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Elektroauto-Steuer Rechner 2026 | KFZ-Steuer E-Auto

Pruefen Sie die Steuerbefreiung fuer reine Elektrofahrzeuge und schaetzen Sie die gewichtsbasierte Steuer nach Ablauf (inkl. 50% Ermaessigung). Keine amtliche Festsetzung.

  • Befreiung bis zu 10 Jahre
  • EZ bis 31.12.2030
  • Laengstens bis 31.12.2035
  • 50% danach
Elektroauto-Steuer Rechner - Elektrofahrzeug an Ladestation mit Steuerdokumenten2026 · Elektroauto-Steuer
Rechner

Elektroauto-Steuer schaetzen

Nur reine Batterie- oder Brennstoffzellenfahrzeuge. Hybride/PHEV: KFZ-Steuer Rechner. Quelle: Zoll.

Befreiung: bis 10 Jahre ab EZ, EZ bis 31.12.2030, laengstens 31.12.2035. Danach Gewichtsteuer minus 50%.
Zoll · KraftStG §3d

Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge

Reine Elektrofahrzeuge mit ausschließlich elektrischem Antrieb — Batterie (BEV) oder Brennstoffzelle — können bis zu 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sein. Voraussetzung: Erstzulassung zwischen 18.05.2011 und 31.12.2030. Die Befreiung endet spätestens am 31.12.2035 (harte Obergrenze), auch wenn die 10 Jahre theoretisch weiterlaufen würden.

Nicht befreit: Plug-in-Hybride (PHEV), klassische Hybride, Range-Extender und alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor — auch bei hohem Elektroanteil. Für die gilt der normale Hubraum+CO₂-Rechner.

Fristen 2026

Zeitlinie: 2030-Zulassung und Ende 2035

EreignisDatum / Regel
Befreiung möglich ab EZ18.05.2011
Letzte EZ für volle 10-Jahres-Logik31.12.2030
Harte Obergrenze Befreiung31.12.2035
DanachGewichtssteuer mit dauerhaft −50 %

Beispiel: BEV mit EZ 01.06.2028 → Befreiung bis 31.05.2038 wäre 10 Jahre, wird aber auf 31.12.2035 gekappt. BEV mit EZ 15.03.2024 → Befreiung bis 14.03.2034 (innerhalb der Obergrenze).

Mythos

Plug-in-Hybrid ist nicht steuerfrei

Viele Angebote werben mit „teilweise elektrisch“ — für die Kfz-Steuer zählt nur der reine Elektro-/Brennstoffzellenantrieb. Ein PHEV mit 1,5-l-Benziner und Stecker wird wie ein Verbrenner nach Hubraum und CO₂ (Feld V.7) besteuert.

Danach

Gewichtsteuer und dauerhafte 50 %-Ermäßigung

Nach Ablauf der Befreiung (oder ab 01.01.2036) wird die Steuer nach der zulässigen Gesamtmasse berechnet und dauerhaft um 50 % gemindert. Richtwerte je angefangene 200 kg (vor Halbierung): bis 2.000 kg 5,625 €; bis 3.000 kg 6,01 €; bis 3.500 kg 6,39 €.

Rechenbeispiel: BEV mit 2.150 kg zGM, nach Befreiung. Masse → 11 × 200-kg-Einieiten in der Stufe bis 3.000 kg: 11 × 6,01 = 66,11 €, davon 50 % = ca. 33 € / Jahr. Unser Rechner oben schätzt Befreiungsende und Folgebetrag.

Praxis

Halterwechsel, Antrag und Fahrzeugschein

Die Befreiung geht bei Halterwechsel auf den neuen Halter über (Restlaufzeit). Ein gesonderter Antrag ist in der Regel nicht nötig — die Zollverwaltung gewährt sie automatisch bei zulassungsrechtlicher Erfassung als reines Elektrofahrzeug.

Im Fahrzeugschein relevant: Antriebsart / Kraftstoffcode (rein elektrisch) und zulässige Gesamtmasse für die spätere Gewichtsteuer. Bei Unsicherheit gilt der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Checkliste

Häufige Irrtümer bei der E-Auto-Steuer

  • „Jedes E-Auto ist ewig steuerfrei“ — nein: max. 10 Jahre und längstens bis 31.12.2035.
  • „EZ nach 2030 ist egal“ — EZ nach dem 31.12.2030 begründet die zeitlich befristete Befreiung nach dieser Regelung nicht mehr in gleicher Weise; prüfen Sie aktuelle Zoll-/BMF-Hinweise.
  • „Hybrid = Befreiung“ — nur reine BEV/FCEV.
  • „Nach der Befreiung volle Verbrennersteuer“ — nein: Gewichtspfad mit −50 %.

Offizielle Details: Zoll / BMF zum KraftStG. Dieser Rechner ist eine Schätzung, keine amtliche Festsetzung.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Reine E-Autos mit EZ bis 31.12.2030: bis zu 10 Jahre Befreiung, laengstens bis 31.12.2035.

Nein. PHEV/Hybrid werden wie Otto/Diesel besteuert.

Gewichtbasierte Steuer, dauerhaft um 50% reduziert.

Ja, die Restlaufzeit geht auf den neuen Halter ueber.

Nein, die Zollverwaltung gewaehrt Befreiung/Ermaessigung automatisch.

Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld F.2.

Zuletzt aktualisiert:

Offizielle Quellen

So funktioniert dieser Rechner

Schaetzung der Befreiungsdauer und der spaeteren gewichtsbasierten Steuer mit 50%-Abschlag nach KraftStG / Zoll. Keine amtliche Festsetzung.

Hinweis: Angaben zur Orientierung, keine Steuerberatung.