Elektroauto-Steuer Rechner 2026 | KFZ-Steuer E-Auto
Pruefen Sie die Steuerbefreiung fuer reine Elektrofahrzeuge und schaetzen Sie die gewichtsbasierte Steuer nach Ablauf (inkl. 50% Ermaessigung). Keine amtliche Festsetzung.
- Befreiung bis zu 10 Jahre
- EZ bis 31.12.2030
- Laengstens bis 31.12.2035
- 50% danach
2026 · Elektroauto-SteuerElektroauto-Steuer schaetzen
Nur reine Batterie- oder Brennstoffzellenfahrzeuge. Hybride/PHEV: KFZ-Steuer Rechner. Quelle: Zoll.
Reine Elektrofahrzeuge mit ausschließlich elektrischem Antrieb — Batterie (BEV) oder Brennstoffzelle — können bis zu 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sein. Voraussetzung: Erstzulassung zwischen 18.05.2011 und 31.12.2030. Die Befreiung endet spätestens am 31.12.2035 (harte Obergrenze), auch wenn die 10 Jahre theoretisch weiterlaufen würden.
Nicht befreit: Plug-in-Hybride (PHEV), klassische Hybride, Range-Extender und alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor — auch bei hohem Elektroanteil. Für die gilt der normale Hubraum+CO₂-Rechner.
| Ereignis | Datum / Regel |
|---|---|
| Befreiung möglich ab EZ | 18.05.2011 |
| Letzte EZ für volle 10-Jahres-Logik | 31.12.2030 |
| Harte Obergrenze Befreiung | 31.12.2035 |
| Danach | Gewichtssteuer mit dauerhaft −50 % |
Beispiel: BEV mit EZ 01.06.2028 → Befreiung bis 31.05.2038 wäre 10 Jahre, wird aber auf 31.12.2035 gekappt. BEV mit EZ 15.03.2024 → Befreiung bis 14.03.2034 (innerhalb der Obergrenze).
Viele Angebote werben mit „teilweise elektrisch“ — für die Kfz-Steuer zählt nur der reine Elektro-/Brennstoffzellenantrieb. Ein PHEV mit 1,5-l-Benziner und Stecker wird wie ein Verbrenner nach Hubraum und CO₂ (Feld V.7) besteuert.
- PHEV / HEV → KFZ-Steuer Rechner
- Reines BEV / FCEV → dieser Rechner (Befreiung + später Gewicht)
- Oldtimer mit H-Kennzeichen → Oldtimer-Steuer
Nach Ablauf der Befreiung (oder ab 01.01.2036) wird die Steuer nach der zulässigen Gesamtmasse berechnet und dauerhaft um 50 % gemindert. Richtwerte je angefangene 200 kg (vor Halbierung): bis 2.000 kg 5,625 €; bis 3.000 kg 6,01 €; bis 3.500 kg 6,39 €.
Rechenbeispiel: BEV mit 2.150 kg zGM, nach Befreiung. Masse → 11 × 200-kg-Einieiten in der Stufe bis 3.000 kg: 11 × 6,01 = 66,11 €, davon 50 % = ca. 33 € / Jahr. Unser Rechner oben schätzt Befreiungsende und Folgebetrag.
Die Befreiung geht bei Halterwechsel auf den neuen Halter über (Restlaufzeit). Ein gesonderter Antrag ist in der Regel nicht nötig — die Zollverwaltung gewährt sie automatisch bei zulassungsrechtlicher Erfassung als reines Elektrofahrzeug.
Im Fahrzeugschein relevant: Antriebsart / Kraftstoffcode (rein elektrisch) und zulässige Gesamtmasse für die spätere Gewichtsteuer. Bei Unsicherheit gilt der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- „Jedes E-Auto ist ewig steuerfrei“ — nein: max. 10 Jahre und längstens bis 31.12.2035.
- „EZ nach 2030 ist egal“ — EZ nach dem 31.12.2030 begründet die zeitlich befristete Befreiung nach dieser Regelung nicht mehr in gleicher Weise; prüfen Sie aktuelle Zoll-/BMF-Hinweise.
- „Hybrid = Befreiung“ — nur reine BEV/FCEV.
- „Nach der Befreiung volle Verbrennersteuer“ — nein: Gewichtspfad mit −50 %.
Offizielle Details: Zoll / BMF zum KraftStG. Dieser Rechner ist eine Schätzung, keine amtliche Festsetzung.
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Offizielle Quellen
So funktioniert dieser Rechner
Schaetzung der Befreiungsdauer und der spaeteren gewichtsbasierten Steuer mit 50%-Abschlag nach KraftStG / Zoll. Keine amtliche Festsetzung.
Hinweis: Angaben zur Orientierung, keine Steuerberatung.
